StartseiteAktuellesHandwerkerbonus startet neu – viele unserer Leistungen förderbar

Handwerkerbonus startet neu – viele unserer Leistungen förderbar

Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2025 geltend gemacht werden.

Die Beantragung ist ab 15.7.2024 online möglich. Falls jemand über keinen Online-Zugang verfügt, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter Unterstützung.

Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) für Handwerkerleistungen rund um den in Österreich privat genutzten Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Bereits von anderer Stelle (etwa Versicherungen) vergütete oder öffentlich begünstigte/geförderte Leistungen können nicht gefördert werden.

Wer Förderanträge stellen kann und was förderwürdig ist, erfahren Sie auf dieser Seite:

Handwerkerbonus: Alle Infos zur Förderaktion – Österreich – WKO

Tipp: Unsere Abbruchleistungen sind zu großen Teilen förderbar.

Tipp: Schädlingsbekämpfung wie Bekämpfung von Holzwürmern und Gebäudereinigung wie Fassadenreinigung sind förderbar.

Zusatz 23.09.2024: Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat nun auch folgende Bereiche in das Leistungsportfolio des Handwerkerbonus aufgenommen:

  • Abwasserbehandler
  • Entrümpler
  • Kanalräumer, Wartung von Abscheide- und Kläranlagen

Das bedeutet, dass private Haushalte ab sofort für Dienstleistungen dieser Berufszweige den Handwerkerbonus beantragen können.